Stellen Sie die Weichen für Ihre Zukunft…

und werden Sie Teil unseres Teams

Wir stellen ein

Schweißfachingenieur (m/w/d)

Ihr neues Aufgabengebiet

  • Erstellung schweißtechnischer Unterlagen unter Berücksichtigung von Rechtsvorschriften, technischen Regeln, Richtlinien und Kundenspezifikationen
  • Konstruktionsprüfung, d. h. Festlegung der Schweißnähte, Zugänglichkeit und Ausführung der Schweißnähte
  • Verwaltung und Aktualisierung aller notwendigen Zulassungen sowie Schweißer- und Verfahrensprüfungen
  • Erstellung von Dokumentationen, Schweißplänen und Schweißanweisungen Schulung der Schweißer
  • Qualitätsüberwachung und Durchführung der Prüfungen vor, während und nach dem Schweißen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Angeboten für neue Projekte
  • Aufnahme und Begutachtung von Unfallschäden mit anschließender Festlegung und Überwachung der Reparatur
  • Auditierung, Überwachung und Begleitung bei Vergabe von Fertigungsleistungen

Ihr Profil

  • Abgeschlossenes Studium im Bereich Maschinenbau, Verfahrenstechnik, Schweißtechnik oder eine vergleichbare Qualifikation
  • Weiterbildung zum Schweißfachingenieur (SFI / IWE / EWE) oder eine gleichwertige Qualifikation
  • Mehrjährige Berufserfahrung in der Schweißtechnik, idealerweise in der Schienenfahrzeugindustrie oder einem ähnlichen Bereich
  • Fundierte Kenntnisse in der Anwendung von Schweißverfahren wie MAG, MIG, WIG sowie in der Qualitätssicherung und Prüfung von Schweißnähten
  • Sicherer Umgang mit MS Office
  • Teamfähigkeit, Kommunikationsstärke und eine strukturierte Arbeitsweise

Wir bieten

  • Individuelle Weiterentwicklungsmöglichkeiten bei einem traditionsreichen Mittelständler auf nachhaltigem Wachstumskurs
  • Umfangreiche Mitgestaltungsmöglichkeiten in einem familiären Unternehmensumfeld mit flachen Hierarchien
  • Vergütung angelehnt an den IG Metall Tarifvertrag inklusive attraktiver Sonderzahlungen
  • Jährliche Gewinnbeteiligung
  • Betriebliche Altersversorgung (Metallrente)
  • 30 Tage Urlaub sowie eine attraktive Brückentagsregelung (insgesamt bis zu 40 arbeitsfreie Tage im Jahr)